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Blatzheim - Datensysteme und Kommunikationstechnik GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzdienstleistungen

der Firma

bn:t Blatzheim Networks Telecom GmbH,
Pennefeldsweg 12, D-53177 Bonn, GERMANY   (im folgenden "Blatzheim" genannt)

als Betreiberin von www.bn-online.net:
 
 
1. Vertragsschluss

Der Nutzungsvertrag über Dienste von Blatzheim kommt mit der Gegenzeichnung eines Antrags des Kunden durch die Blatzheim zustande.

2. Leistungsumfang

1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Blatzheim sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
2. Die Leistungen von Blatzheim werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Übertragungswegen der Deutschen TELEKOM AG sowie anderer Telekommunikationsanbieter erbracht.
3. Blatzheim behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Blatzheim ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt "9." entsprechend. Soweit Blatzheim kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.
4. Blatzheim behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor. Im Falle von Preiserhöhungen müssen diese dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten mit einfacher Post mitgeteilt werden.

3. Pflichten des Nutzers

Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Blatzheim-Dienste verpflichtet. Er hat insbesondere
a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der gültigen Preisliste zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu entrichten;
b) die das Verhältnis zu anderen Anwender regelnde allgemeine Benutzerordnung zu beachten und einzuhalten;
c) Blatzheim auf Verlangen die verwendete Ausstattung zur Teilnahme an den Blatzheim-Diensten mitzuteilen;
d) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
e) die Zugriffsmöglichkeit auf Blatzheim-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass durch die Nutzung der von der Blatzheim bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze sowie straf- und ordungsgerechte Bestimmungen erfolgen;
f) Passworte geheim zu halten;
g) Blatzheim erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen;
h) Blatzheim die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen;
i) Blatzheim diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstanden sind, soweit die Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden herrühren;
j) sicherzustellen, dass die Blatzheim-Dienste von keinen Dritten genutzt werden. Eine Nutzung Dritter ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Blatzheim gestattet;
k) Leitungen nicht länger als notwendig zu belegen.

4. Kündigung des Vertrages

1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss beim Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und gilt als wirksam, wenn sich Blatzheim an die im Vertrag benannte Anschrift wendet.
2. Bei Verstößen des Kunden gegen die in Ziffer 3. Abs. e) und j) genannten Pflichten, ist Blatzheim zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
3. Bei Verstößen gegen die übrigen Vorschriften des 3. ist Blatzheim nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5. Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung sind gegenüber Blatzheim ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Entsprechendes gilt bei Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen seitens durch Blatzheim.
2. Blatzheim haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der von ihr übermittelten Informationen. Des Weiteren haftet Blatzheim nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen werden.
3. Beruht ein Schaden auf einem Ergebnis, das aus der Sphäre der Deutschen TELEKOM AG oder eines anderer Telekommunikationsdienstanbieter stammt (z.B. Übertragungswege), so gelten die im Verhältnis von Diensteanbieter und Blatzheim anwendbaren Bestimmungen für die Haftung von Blatzheim gegenüber ihren Kunden entsprechend.
4. Die Haftung für Schäden, die durch Inanspruchnahme von Blatzheim-Diensten, durch Übermittlung und Speicherung von Daten oder durch fehlende Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Blatzheim entstanden sind, ist der Höhe nach auf 1.000,-- DM beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Andere Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Haftungsausschluss beinhalten, bleiben hiervon unberührt.
5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der von Blatzheim gelieferter oder installierter Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 1.000,-- DM beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegen.

6. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Blatzheim und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Blatzheim-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

7. Zahlungsbedingungen

1. Bei privaten Kunden werden die monatlichen Entgelte jeweils zum ersten des Monats durch Bankeinzug oder per Abbuchung von Kreditkarte im Voraus erhoben. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung möglich. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
2. Bei gewerblichen Kunden erfolgt die Zahlung der monatlichen Entgelte per Rechnung zum Ende des jeweiligen Monats jeweils zahlbar sofort rein netto ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Zu Teilleistungen ist der Kunde nicht berechtigt.

8. Zahlungsverzug

1. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Blatzheim berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte in voller Höhe zu zahlen.
2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht für zwei Aufeinanderfolgende Monate in Verzug, so kann Blatzheim das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3. Blatzheim ist in diesen Fällen berechtigt, weitere Kosten - insbesondere Mahn- und/oder Inkassokosten - gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

9. Rechte des Nutzers, Erstattungen

1. Gegen Ansprüche von Blatzheim kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Blatzheim die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat Blatzheim nicht zu vertreten. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Leitungsanbieter.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als 6 Tage an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die Blatzheim-Infrastruktur zugreifen kann oder die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist.
4. Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Blatzheim liegenden Störung ist ausgeschlossen.
5. Hat Blatzheim oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit verursacht, die über den Zeitraum von zwei Tagen andauert, so wird dem Kunden das Entgelt für den entsprechenden Zeitraum zurückerstattet, soweit der Fehler auf einem mindestens grob fahrlässigem Verhalten beruht.

10. Datenschutz

1. Die Blatzheim unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Blatzheim seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Ferner speichert und archiviert Blatzheim Nutzungsdaten soweit gesetzlich vorgeschrieben und zweckmäßig.
3. Soweit sich Blatzheim Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Blatzheim berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
4. Der Kunde kann jederzeit über die von ihm gespeicherten Daten kostenlose Auskunft verlangen. Die Daten werden dazu an das lokal eingerichtete Email-Postfach übermittelt.

11. Schlussbestimmung

1. Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Netzwerkdienste" zusammen mit den "Allgemeinen Liefer-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen" dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit Blatzheim.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner von Blatzheim bzw. der Dienste von Blatzheim als vereinbart.
3. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Zahlungs-  bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.
4. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

12. Gerichtsstand

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der für Blatzheim zuständige Gerichtsbezirk.
2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

Bonn, den 06.12.1999

 

 

Letzte Änderung: 21.03.2008

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